Ambulante Wohngemeinschaften

Kontakt

Adelheid Voots

Tel. 02561 9495
a.voots(at)drkborken.de

Beratungszentrum "Jutequartier"
Parallelstr. 12a
48683 Ahaus

Ambulante WohngemeinschaftenFoto: A. Zelck / DRKS

Sie selbst, Ihr Partner, ein Elternteil oder ein anderes Familienmitglied benötigt Hilfe und Unterstützung, die in der eigenen Häuslichkeit nicht mehr möglich ist. Unsere ambulanten Wohngemeinschaften ermöglichen es Pflegbedürftigen möglichst lange selbstständig in einer häuslichen Umgebung zu wohnen, ohne dabei auf sich allein gestellt zu sein.

Gemeinsam gegen die Einsamkeit

Eine Wohngemeinschaft bietet die Möglichkeit, zusammen mit Gleichaltrigen zu leben und gemeinsam Unterstützung zu erhalten – ohne auf Privatsphäre und Eigenständigkeit zu verzichten. Die Bewohnerinnen und Bewohner einer Wohngemeinschaft leben in eigenen Zimmern, in die sie sich jederzeit zurückziehen können. Gleichzeitig besteht aber auch die Möglichkeit, in Gemeinschaftsräumen gemeinsame Aktivitäten durchzuführen.

In unseren ambulanten Wohngemeinschaften können Sie oder Ihr Angehöriger in häuslicher Atmosphäre ein selbstbestimmtes Leben führen. Hier leben drei bis maximal elf Bewohner zusammen. Jeder Bewohner verfügt über ein eigenes Zimmer. Den Lebensmittelpunkt einer jeden Wohngemeinschaft bildet eine große Wohnküche, in der u.a. gemeinsam gekocht wird. Der tägliche Ablauf in der Wohngemeinschaft ist stark von den Gewohnheiten und dem Alltag der jeweiligen Bewohner geprägt. Die Auswahl des Pflegedienstes ist unabhängig von Ihrem Mietvertrag.

Für wen sind ambulanten Wohngemeinschaften geeignet?

Ambulante Wohngemeinschaften richten sich an Pflegebedürftige, deren Versorgung/ Betreuung in der eigenen Häuslichkeit nicht mehr möglich ist und die keine vollstationäre Pflege benötigen. Insbesondere Menschen mit Demenz, können so in familiärer, häuslicher Atmosphäre pflegerisch versorgt und betreut werden.

Wo kann ich mehr erfahren?

Hilfreiche Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Hinweis: Dieser Link führt auf die Seite eines anderen Anbieters und Sie verlassen unsere Webseite.

Unsere ambulant betreuten Wohngemeinschaften

Das Wohn und Teilhabegesetz (WTG/NRW) unterscheidet zwei Typen ambulant betreuter Wohngemeinschaften. 

Wenn Bewohner oder ihre Angehörigen eine Pflege-Wohngemeinschaft gemeinschaftlich gründen, die von ihnen selbstbestimmt organisiert und verwaltet wird, spricht man von sogenannten selbstverantworteten ambulanten Wohngemeinschaften.

Bei einer anbieterverantworteten ambulant betreuten Wohngemeinschaften stellt ein Anbieter die Präsenzkräfte und auch den Wohnraum zur Verfügung.

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