Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Fördermitgliedschaften und Spenden

des DRK-Kreisverbandes Borken e.V.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Bereich Fördermitgliedschaften und Spenden, die an den
DRK-Kreisverband Borken e.V., Röntgenstraße 6, 46325 Borken, geleistet werden.

2. Vertragspartner

Vertragspartner ist der
DRK-Kreisverband Borken e.V.
Röntgenstraße 6

46325 Borken
Tel. 02861 8029 -120

mitgliederbetreuung(at)drkborken(dot)de
 

Vertreten durch den Vorstand gemäß Satzung.
Der DRK-Kreisverband Borken e. V. ist ein anerkannter Verband der freien Wohlfahrtspflege und Nationale Hilfsgesellschaft. Zum DRK-Kreisverband Borken e.V. gehören 15 Ortsvereine und 1 Stadtverband und vier gemeinnützige Gesellschaften. Der DRK-Kreisverband hat ein ehrenamtliches Präsidium und einen hauptamtlichen Vorstand. Die Kreisrotkreuzleitung, als Teil des Präsidiums, ist die gewählte Leitung aller ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer.

3. Zustandekommen der Fördermitgliedschaft / Spende

  1. Eine Fördermitgliedschaft kommt zustande, wenn eine Person oder ein Unternehmen den Beitritt als Fördermitglied z. B. über das Online-Formular, postalisch oder persönlich unternimmt und der Beitritt über das Fördermitgliedermanagement des Roten Kreuzes im Kreis Borken bestätigt wird. Wenn nichts anderes vereinbart ist, bestimmt der Wohnort des Antragstellers über die Zugehörigkeit zum entsprechenden DRK-Ortsverein oder DRK-Stadtverband im Kreis Borken. Personen mit Wohnort Schöppingen werden dem Kreisverband zugeordnet. Antragsteller mit Wohnort außerhalb des Kreises Borken, werden, wenn nichts anderes vereinbart und gewünscht ist, dem DRK-Kreisverband Borken e.V. zugeordnet.
  2. Eine Spende erfolgt durch die freiwillige Zuwendung eines Geldbetrags an den DRK-Kreisverband Borken e.V. zur Unterstützung seiner satzungsgemäßen Aufgaben.
  3. Bei Online-Spenden kommt der Vertrag durch Abschluss des Zahlungsvorgangs zustande.

4. Fördermitgliedsbeiträge und Spenden / Zahlungsweise

  1. Fördermitglieder leisten mit Ihrem Fördermitgliedsbeitrag regelmäßig (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich) einen wichtigen Beitrag und unterstützen nachhaltig die humanitäre Arbeit und die Wohlfahrtsarbeit des Roten Kreuzes im Kreis Borken.
  2. Eine Fördermitgliedschaft ist eine regelmäßige finanzielle Unterstützung, mit der das Rote Kreuz im Kreis Borken dauerhaft unterstützt wird.
  3. Die Zahlung erfolgt im Regelfall per SEPA-Lastschriftmandat. Der Einzug erfolgt jeweils zum 10. eines Monats. Alternativ kann eine Überweisung nach Rechnungsstellung vorgenommen werden.
  4. Spenden können einmalig oder wiederkehrend (z. B. als Dauerspende) geleistet werden.
  5. Änderungen des Mitgliedsbeitrags, der Bankverbindung oder der Zahlungsweise können per E-Mail, Brief oder telefonisch mitgeteilt werden.

5. Widerrufsrecht

  1. Fördermitglieder haben das Recht, ihre Beitrittserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
  2. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Beitrittserklärung abgegeben wurde, bzw. die Registrierung über die Website erfolgt ist.
  3. Der Widerruf ist schriftlich an den Vertragspartner DRK-Kreisverband Borken e.V. zu richten
  4. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
  5. Bereits geleistete Zahlungen werden im Falle eines wirksamen Widerrufs innerhalb von 14 Tagen erstattet.

6. Verwendung der Mittel

  1. Mitgliedsbeiträge und Spenden werden ausschließlich zur Erfüllung der satzungsgemäßen Arbeit des Roten Kreuzes im Kreis Borken verwendet.
  2. Zweckgebundene Spenden werden ausschließlich für den angegebenen Zweck eingesetzt. Ist dieser nicht mehr erfüllbar, können die Mittel für einen ähnlichen, satzungsgemäßen Zweck verwendet werden (§ 58 Nr. 1 AO).
  3. Der DRK-Kreisverband Borken e. V sichert eine transparente und wirtschaftliche Mittelverwendung zu.

7. Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen)

  1. Für Spenden über 300 € pro Jahr wird automatisch eine offizielle Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) ausgestellt. Bei Beträgen bis 300 € genügt in der Regel der Kontoauszug.
  2. Bei regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen erfolgt die Ausstellung in der Regel jährlich.
  3. Aus Gründen der Nachhaltigkeit geschieht dies per E-Mail, wenn eine entsprechende E-Mail-Adresse hinterlegt ist.

8. Laufzeit und Kündigung der Fördermitgliedschaft

  1. Die Fördermitgliedschaft wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
  2. Sie kann jederzeit zum Monatsende schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) gekündigt werden.
  3. Bereits gezahlte Beiträge für abgelaufene Zeiträume werden nicht erstattet.

9. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  1. Gerichtsstand ist Borken
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Der DRK-Kreisverband Borken e.V. behält sich vor, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.

Die aktuelle Version ist stets auf unserer Website www.drkborken.de zu finden.