Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)

Kontakt

Annika Osterkamp

Tel. 02861 8029-127
a.osterkamp(at)drkborken(dot)de

Rotkreuz-Zentrum
Röntgenstr. 6
46325 Borken

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist ein gesetzlich abgesichertes soziales Bildungsjahr für junge Menschen. Im FSJ leisten Jugendliche praktische Arbeit in Krankenhäusern, Altenheimen, Behinderteneinrichtungen oder Sozialstationen und nehmen daneben an persönlichkeitsbildenden Seminaren teil.

Welche Angebote macht Ihnen das DRK?

Das Deutsche Rote Kreuz bietet seit 1964 jungen Menschen die Möglichkeit, sich freiwillig sozial zu engagieren. Jährlich nehmen etwa 10.000 junge Menschen dieses Angebot an. Der freiwillige Einsatz wird ganztägig in einer pflegerischen, erzieherischen oder hauswirtschaftlichen Tätigkeit geleistet. Die für das DRK typischen Einsatzfelder sind

  • Mobiler Sozialer Dienst
  • individuelle Betreuung von Menschen mit Behinderung
  • Krankenhäuser
  • Altenpflegeheime
  • gemeinnützige Werkstätten
  • Einrichtungen der Drogenhilfe
  • Jugend- und Freizeitheime
  • Kinderheime
  • Kurheime
  • Flüchtlingsheime

Das DRK betreut zusätzlich Einsatzstellen im Bereich anderer Träger.

Das Freiwillige Soziale Jahr des DRK. Foto: A. Zelck / DRK e.V.

Wer kann teilnehmen?

Das FSJ wendet sich an junge Menschen im Alter zwischen 17 und 27 Jahren. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die Möglichkeit, verschiedene Einsatzfelder  sozialer Berufe kennen zu lernen.

Sie lernen ihre eigenen Fähigkeiten einzuschätzen und erfahren, wie ihre Tätigkeit von anderen wahrgenommen und bewertet wird. Das FSJ hilft ihnen häufig, sich über ihren zukünftigen beruflichen Weg klar zu werden.

Wie finden Sie die richtige Einsatzstelle?

Das DRK bietet aufgrund der Vielzahl von Einrichtungen gute Möglichkeiten, eine den individuellen Interessen und Fähigkeiten der Jugendlichen entsprechende Einsatzstelle zu finden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der regionalen DRK-Träger klären dies in einem persönlichen Gespräch mit den Interessierten. Es besteht in vielen Fällen die Möglichkeit, einen Tag lang bei der vorgesehenen Einsatzstelle zu hospitieren.

Der Beginn eines Freiwilligendienstes kann mit dem Träger individuell vereinbart werden. In der Regel beginnt der Freiwilligendienst jedoch zum 1. September eines Jahres. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten ein angemessenes monatliches Taschengeld. Freiwillige sind während ihrer freiwilligen Dienstzeit grundsätzlich Mitglied in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Alle Sozialversicherungsbeiträge werden vom Träger bzw. von der Einsatzstelle gezahlt. DRK-Träger oder Einsatzstelle können Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung zur Verfügung stellen. Können Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung nicht zur Verfügung gestellt werden, können Geldersatzleistungen gezahlt werden. Ob und in welchem Umfang Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung zur Verfügung gestellt oder Geldersatzleistungen dafür gezahlt werden, ist bei dem jeweiligen DRK-Träger bzw. der jeweiligen Einsatzstelle zu erfragen.

Einsatzfelder beim Roten Kreuz im Kreis Borken

Ambulante Pflege
Unterstützung und Begleitung von Menschen im Betreuten Wohnen.

Fahrdienste
Ausführung und Begleitung von Fahrten für Menschen mit Handicap.

Rettungsdienste
Begleitung von Einsatzfahrten.

Integrationsbetriebe
Unterstützung in Betrieben, die auch Menschen mit Handicap beschäftigen.

Kinder- und Jugendeinrichtungen
Unterstützung von Kindern beim Forschen und Entdecken in Kindertagesstätten sowie Begleitung von Jugendlichen im Alltag.

Freizeitaktivitäten
Begleitung von Menschen mit und ohne Handicap bei ihren Freizeitaktivitäten.

Schulbegleitung
Begleitung von Kindern und Jugendlichen während des Unterrichts, Klassenfahrten und diversen Schulaktivitäten.

Wird das Freiwillige Soziale Jahr vergütet? Ist das FSJ mit Unterkunft?

Für eine Teilnahme an einem FSJ entstehen keine Kosten außer der klassischen Lebenshaltungskosten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten ein angemessenes monatliches Taschengeld. Freiwillige sind während ihrer Dienstzeit grundsätzlich Mitglied in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Alle Sozialversicherungsbeiträge werden vom Träger bzw. von der Einsatzstelle gezahlt. DRK-Träger oder Einsatzstelle können eventuell Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung zur Verfügung stellen. Ist das nicht der Fall, können Geldersatzleistungen gezahlt werden. Zusätzlich besteht für Freiwillige im FSJ Anspruch auf Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Die Freiwilligendienste des DRK führen eine eigene Website, welche alle wichtigen Informationen und Kontaktdaten bereithält. Besuchen Sie uns auf der Webseite der Freiwilligendienste beim DRK.

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