Kosten für eine Förderung in der Autismusambulanz

Die Kosten für eine Förderung in der Autismusambulanz werden im Rahmen der Eingliederungshilfe von den örtlichen oder überörtlichen Trägern der Jugend- oder Sozialhilfe übernommen. Voraussetzung ist in der Regel eine gesicherte Autismus-Spektrum-Diagnose. Durch die Inanspruchnahme unserer Angebote entstehen Ihnen daher keine Kosten.

Grundlagen hierfür sind:

  • § 35a SGB VIII
  • § 79 SGB IX in Verbindung mit § 113 SGB IX
  • § 112 SGB IX in Verbindung mit § 75 SGB IX
Kontakt

Ute Franzmann
Sekretariat

DRK-Zentrum für Jugend und Inklusion
Burloer Str. 148
46325 Borken
Tel. 02861 8029-302
autismusambulanz(at)drkborken(dot)de