Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an unseren ambulanten Pflegedienst bei Ihnen vor Ort. Wir beraten Sie gerne anhand Ihrer individuellen Situation und klären auch die Fragen der Finanzierung. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Leistungsangebot, das Ihrem selbstbestimmten Leben und Ihrem Bedarf entspricht. Sie entscheiden dann selbst, welche Leistungen Sie konkret haben möchten. Wenn Sie keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, können Sie das selbe Angebot zum gleichen Preis als Privatleistung erhalten.
Körperbezogene Pflegemaßnahmen sind eine wichtige Tätigkeit unseres Pflegedienstes. Dazu gehören im Sinne des SGB XI pflegerische Hilfen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Prophylaxen:
Die Behandlungspflege nach SGB V umfasst die Ausführung ärztlicher Verordnungen bzw. medizinischer Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Behandlung durch unser ausgebildetes Fachpersonal. Wir arbeiten eng mit Hausärzten, Krankenkassen etc. zusammen, um eine optimale Versorgung zu sichern. Beispiele sind:
Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse auf Antrag die Kosten einer notwendigen Verhinderungspflege. Voraussetzung ist ein Pflegegrad von mindestens 2. Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder 3 stehen jährlich bis zu 1.612 €, für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5 bis zu 3.539 € zur Verfügung – gemeinsam für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden. Die vorherige Voraussetzung einer mindestens sechsmonatigen Pflege durch die Pflegeperson entfällt. Details erhalten Sie bei unserem Team. Wir bieten Ihnen individuelle Betreuung und Hilfen für die Zeit Ihrer Abwesenheit. So können Sie sich als Pflegeperson erholen, Termine wahrnehmen oder einfach Zeit für sich selbst haben. Die Verhinderungspflege wird auf Antrag bei der Pflegekasse gewährt.