Das Deutsche Rote Kreuz kann Ihnen auch zu Hause helfen.
Diese Hilfe nennt man:
Ambulante Pflege.
Diese Hilfe ist für alte oder kranke oder behinderte Menschen.
Diesen Menschen kann das Deutsche Rote Kreuz auch zu Hause helfen.
Auch nicht wenn Sie krank oder behindert sind.
Die ambulante Pflege kann in vielen Situationen zu Hause helfen.
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Dabei kann Ihnen die ambulante Pflege helfen:
- Wenn Sie schon lange krank sind.
Chronisch krank.
- Sie krank werden und nur einige Tage oder Wochen Hilfe brauchen.
- Wenn Sie behindert sind.
- Wenn Sie eine besondere Pflege brauchen.
- Wenn Sie dafür einen Zettel von einem Arzt haben.
Ein Rezept.
Wobei kann der ambulante Pflege-Dienst unterstützen?
- Beim Waschen oder beim Anziehen und Ausziehen.
- Wenn Sie Tabletten nehmen müssen.
- Wenn Sie eine Beratung brauchen.
- Beim Einkaufen und beim Kochen und beim Putzen.
- Wenn Sie zu Hause andere Probleme haben.
Wo kann ich mehr erfahren?
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an unseren ambulanten Pflegedienst bei Ihnen vor Ort. Wir beraten Sie gerne anhand Ihrer individuellen Situation und klären auch die Fragen der Finanzierung. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Leistungsangebot, das Ihrem selbstbestimmten Leben und Ihrem Bedarf entspricht. Sie entscheiden dann selbst, welche Leistungen Sie konkret haben möchten. Wenn Sie keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, können Sie das selbe Angebot zum gleichen Preis als Privatleistung erhalten.
Körperbezogene Pflegemaßnahmen
Körperbezogene Pflegemaßnahmen sind eine wichtige Tätigkeit unseres Pflegedienstes. Dazu gehören im Sinne des SGB XI pflegerische Hilfen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Prophylaxen:
- Körperpflege (Pflege im Bett, am Waschbecken, Dusche, Vollbad oder Teilbad)
- Hautpflege, Haarpflege
- Aus- und Ankleiden
- Mobilisation, Bett richten
- Mundpflege, Rasur
- Lagerung, Krankenbeobachtung
- Vorbeugende Maßnahmen, z.B. zur Verhinderung von Druckgeschwüren, Gelenkversteifungen und bei Lungenentzündungen
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Behandlungspflege
Die Behandlungspflege nach SGB V umfasst die Ausführung ärztlicher Verordnungen bzw. medizinischer Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Behandlung durch unser ausgebildetes Fachpersonal. Wir arbeiten eng mit Hausärzten, Krankenkassen etc. zusammen, um eine optimale Versorgung zu sichern. Beispiele sind:
- Injektionen
- Verbände
- Katheter legen und wechseln
- Physikalische Maßnahmen, z.B. Einreibungen
- Dekubitus-Versorgung
- Augentropfen verabreichen
- Medikamentenkontrollen und -verabreichung
- Absaugen
- Stoma-Versorgung
- Einläufe
- Enterale Ernährung über PEG Sonde
- Parenterale Ernährung über Port
Verhinderungspflege
Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse auf Antrag die Kosten einer notwendigen Verhinderungspflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass der oder die Pflegebedürftige mindestens sechs Monate in einen Pflegegrad eingestuft ist. Es ist grundsätzlich möglich, die Leistungen der Verhinderungspflege mit den Leistungen der Kurzzeitpflege zu kombinieren. Wer also Leistungen der Kurzzeitpflege nicht in vollem Umfang benötigt, kann sich bis zu 843 € auf die Verhinderungspflege anrechnen lassen und umgekehrt, insgesamt maximal jedoch 2.528 €. Der Anspruch gilt für Personen mit Pflegegrad 2 bis 5. Auch ein Abruf zur stundenweisen Leistungserbringung ist möglich. Details erhalten Sie bei unserem Team. Wir bieten Ihnen die Betreuung und die Erbringung individueller Hilfen für die Zeit Ihrer Abwesenheit. Sie als Pflegeperson können die Zeit für sich nutzen, um sich zu erholen, Termine wahrzunehmen oder einfach einmal Zeit für sich selbst zu haben. Die Verhinderungspflege wird auf Antrag bei der Pflegekasse gewährt.
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