Uns, als DRK-Kreisverband Borken e. V. und seinen Gesellschaften, ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und ein wohlwollender gegenseitiger Umgang sehr wichtig. Korruption oder andere Rechtsverstöße werden hierbei nicht geduldet.
Sollten Sie in Ihrer täglichen Arbeit erfahren, dass seitens unseres Hauses gegen diese Grundsätze verstoßen wird, melden Sie uns diese Verstöße bitte umgehend. Unser Ziel ist es Rechtskonformität zu erhalten und bei Verstößen umgehend Abhilfe zu schaffen.
Hinweisgebende können unsere Beschäftigten, sowie auch alle anderen Personen, die mit dem Roten Kreuz im Kreis Borken Kontakt haben, sein.
Hinweise können Meldungen sein, die Verstöße gegen interne ethische Normen, wie z.B. die Rotkreuz-Grundsätze, betreffen oder Verstöße gegen Gesetze oder Richtlinien (beispielsweise zu Themen wie Datenschutz, Medizin- und Personensicherheit, Hygiene und Umweltschutz, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Vermögensdelikte, Korruption, Interessenkonflikte, Manipulation von Geschäftsdokumenten, Arbeitsrecht, Arbeitsbedingungen, Arbeitssicherheit, finanzielles Fehlverhalten). Jeder Hinweis kann auch anonym oder unter Angabe Ihres Namens an unsere Meldestelle gesendet werden. In beiden Fällen ist aufgrund der Regelungen des Hinweisgeberschutzgesetzes eine vertrauliche Behandlung Ihres Hinweises gewährleistet.
Die interne Meldestelle haben wir auf einen externen Dienstleister, die Solidaris Unternehmensberatungs-GmbH, Köln, ausgelagert, der alle eingehenden Hinweise bearbeitet, bewertet und die Kommunikation mit Ihnen aufrechterhält. Der externe Dienstleister wird in Abstimmung mit uns über die Notwendigkeit von Folgemaßnahmen nach dem Eingang von Hinweisen beraten. Wir werden uns mit Sachverhalten, die uns auf diesem Wege erreichen, gewissenhaft auseinandersetzen, diese bewerten und angemessen darauf reagieren.
Beachten Sie dabei folgende Fragen:
Wo? Wo hat sich der Vorfall ereignet?
Wir verpflichten uns, Hinweisgebende zu schützen. Wir dulden keinen Druck auf Hinweisgebende oder deren Diskriminierung. Im Gegenzug gilt für die betroffene Person die Unschuldsvermutung, solange sie nicht wegen eines Verstoßes verurteilt worden ist.
Alle eingegangenen Meldungen werden vertraulich behandelt. Wir senden Ihnen innerhalb von sieben Tagen nach Ihrer Meldung eine Empfangsbestätigung über das digitale Hinweisgeberportal und geben Ihnen innerhalb von spätestens drei Monaten eine abschließende Rückmeldung. In dieser abschließenden Rückmeldung werden wir Sie über die Einleitung von Folgemaßnahmen informieren oder andernfalls über die Gründe, warum wir nach Prüfung und Bewertung des Hinweises von Folgemaßnahmen abgesehen haben. Bitte beachten Sie noch einmal, dass die gesamte Kommunikation ausschließlich über das digitale Hinweisgebersystem erfolgen wird und Sie deshalb unbedingt den Zugangsschlüssel nach Abgabe des Hinweises herunterladen müssen. Ansonsten besteht keine Möglichkeit die spätere Kommunikation wieder aufzugreifen und Sie müssten ggf. einen neuen Hinweis erfassen.