Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) - Rechtsverstöße vertraulich melden

Hinweisgeberschutz Meldestelle

Uns, als DRK-Kreisverband Borken e. V. und seinen Gesellschaften, ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und ein wohlwollender gegenseitiger Umgang sehr wichtig. Korruption oder andere Rechtsverstöße werden hierbei nicht geduldet. 

Sollten Sie in Ihrer täglichen Arbeit erfahren, dass seitens unseres Hauses gegen diese Grundsätze verstoßen wird, melden Sie uns diese Verstöße bitte umgehend. Unser Ziel ist es Rechtskonformität zu erhalten und bei Verstößen umgehend Abhilfe zu schaffen.

Wer kann Hinweisgeber sein?

Hinweisgebende können unsere Beschäftigten, sowie auch alle anderen Personen, die mit dem Roten Kreuz im Kreis Borken Kontakt haben, sein. 

Was ist ein Hinweis?

Hinweise können Meldungen sein, die Verstöße gegen interne ethische Normen, wie z.B. die Rotkreuz-Grundsätze, betreffen oder Verstöße gegen Gesetze oder Richtlinien (beispielsweise zu Themen wie Datenschutz, Medizin- und Personensicherheit, Hygiene und Umweltschutz, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Vermögensdelikte, Korruption, Interessenkonflikte, Manipulation von Geschäftsdokumenten, Arbeitsrecht, Arbeitsbedingungen, Arbeitssicherheit, finanzielles Fehlverhalten). Jeder Hinweis kann auch anonym oder unter Angabe Ihres Namens an unsere Meldestelle gesendet werden. In beiden Fällen ist aufgrund der Regelungen des Hinweisgeberschutzgesetzes eine vertrauliche Behandlung Ihres Hinweises gewährleistet. 

Interne Meldestelle

Die interne Meldestelle haben wir auf einen externen Dienstleister, die Solidaris Unternehmensberatungs-GmbH, Köln, ausgelagert, der alle eingehenden Hinweise bearbeitet, bewertet und die Kommunikation mit Ihnen aufrechterhält. Der externe Dienstleister wird in Abstimmung mit uns über die Notwendigkeit von Folgemaßnahmen nach dem Eingang von Hinweisen beraten. Wir werden uns mit Sachverhalten, die uns auf diesem Wege erreichen, gewissenhaft auseinandersetzen, diese bewerten und angemessen darauf reagieren.

So können Sie einen Verstoß melden:

  • Schriftlich im digitalen Hinweisgebersystem, das vom externen Dienstleister betrieben wird und eine sichere Kommunikationsplattform zur Verfügung stellt. Auf dieses Hinweisgebersystem hat ausschließlich der externe Dienstleister Zugriff. Das digitale Hinweisgebersystem erreichen Sie durch Anklicken des Links, der unterhalb dieses Abschnittes hinterlegt ist.
  • Durch Erfassung einer Sprachnachricht im digitalen Hinweisgebersystem. Bitte erfassen Sie, wie im vorherigen Absatz beschrieben, einen Hinweis und nutzen Sie dann anstatt einer schriftlichen Erfassung die Aufzeichnungsfunktion für eine Sprachnachricht.
  • Auf Wunsch ist ein persönliches Treffen mit einem Mitarbeitenden des externen Dienstleisters möglich. Sofern Sie diesen Wunsch haben, äußern Sie diesen bitte bei Abgabe des Hinweises.
  • Wichtig: Über das digitale Hinweisgebersystem können Sie verschlüsselt mit der internen Meldestelle, die vom externen Dienstleister betrieben wird, kommunizieren. Bitte beachten Sie deshalb die Hinweise bei Abgabe Ihres Hinweises und laden Sie sich die Datei mit dem entsprechenden Zugangsschlüssel herunter. Nach Abgabe Ihres Hinweises können Sie zu einem späteren Zeitpunkt ausschließlich mit diesem Zugangsschlüssel wieder auf das sichere Postfach zugreifen und die Eingangsbestätigung sowie weitere Nachrichten der internen Meldestelle lesen. Es wird aus Vertraulichkeitsgründen keine Kommunikation über Ihre E-Mail-Aadresse erfolgen, selbst wenn Sie diese bei einer personalisierten Hinweisabgabe im digitalen Hinweisgeberportal angeben.
     

Bitte formulieren Sie Ihren Hinweis so konkret wie möglich

Beachten Sie dabei folgende Fragen:

  • Wer? Um wen geht es? Wer ist betroffen?
  • Was? Was ist passiert? Schilderung des Sachverhalts
  • Wann? Wann war der Vorfall?
  • Wie? Wie hat sich der Vorfall ereignet? Wie oft ist der Vorfall passiert?
  • Wo? Wo hat sich der Vorfall ereignet?

     

Direkt zum digitalen Hinweisgebersystem

Ermittlungen

Wir verpflichten uns, Hinweisgebende zu schützen. Wir dulden keinen Druck auf Hinweisgebende oder deren Diskriminierung. Im Gegenzug gilt für die betroffene Person die Unschuldsvermutung, solange sie nicht wegen eines Verstoßes verurteilt worden ist.

Alle eingegangenen Meldungen werden vertraulich behandelt. Wir senden Ihnen innerhalb von sieben Tagen nach Ihrer Meldung eine Empfangsbestätigung über das digitale Hinweisgeberportal und geben Ihnen innerhalb von spätestens drei Monaten eine abschließende Rückmeldung. In dieser abschließenden Rückmeldung werden wir Sie über die Einleitung von Folgemaßnahmen informieren oder andernfalls über die Gründe, warum wir nach Prüfung und Bewertung des Hinweises von Folgemaßnahmen abgesehen haben. Bitte beachten Sie noch einmal, dass die gesamte Kommunikation ausschließlich über das digitale Hinweisgebersystem erfolgen wird und Sie deshalb unbedingt den Zugangsschlüssel nach Abgabe des Hinweises herunterladen müssen. Ansonsten besteht keine Möglichkeit die spätere Kommunikation wieder aufzugreifen und Sie müssten ggf. einen neuen Hinweis erfassen.