Kenntnisfeststellung und Förderung von FlüchtlingenKenntnisfeststellung und Förderung von Flüchtlingen

Kenntnisfeststellung und Förderung von Flüchtlingen

Mit diesem Projekt engagiert sich das Rote Kreuz im Kreis Borken in Kooperation mit der Gesellschaft für Berufsförderung und Ausbildung mbH (GEBA mbH) in Münster aktiv bei der Eingliederung geflüchteter Menschen des Kreises Borken in den deutschen Arbeitsmarkt.

Kontakt

Kenntnisfeststellung und Förderung von Flüchtlingen (KFF)

Anika Lemke
Tel. 02861 8096-333
Mobil 01761 8029928
a.lemke@drkborken.de

Nadin Güntürkün
Tel. 02861 8096-333
Mobil 01761 8029745
n.guentuerkuen@drkborken.de

​​​​​​​DRK-Bildungshaus
Boumannstr.14
46325 Borken

in Kooperation mit:

GEBA mbH
Tel. 02861 8040072

Sprechzeiten nur nach Terminvereinbarung.

Angebotsbeschreibung

Schritt für Schritt und angepasst an die individuellen Voraussetzungen der Teilnehmenden erhalten diese in einem Zeitraum von mindestens 12 Wochen Unterstützung bei der langfristigen Integration auf dem deutschen Arbeitsmarkt.

Die unterschiedlichen Voraussetzungen werden dabei durchgängig berücksichtigt:

Ein geflüchteter Mensch, der bereits über eine Ausbildung verfügt, welche auf dem hiesigen Arbeitsmarkt gute Chancen bietet, benötigt für seine Eingliederung vielleicht nur berufspraktisches Deutsch, Hilfe bei der Bewerbung oder Unterstützung bei der Anerkennung von Zeugnissen.

Bei Personen ohne Ausbildung oder wenig berufspraktischer Erfahrung, muss erst ermittelt werden, welche Fähigkeiten und Kenntnisse vorhanden sind. Zu diesem Zweck werden unterschiedliche Verfahren eingesetzt, welche durch Praktika in Betrieben vor Ort ergänzt werden. Die weitere Beratung und Begleitung erfolgt dann auf Basis der festgestellten Eignung, abgestimmt auf die Wünsche der Betroffenen.

Ziel ist es, alle Hemmnisse, welche einem Einstieg in das Berufsleben entgegenstehen, zu identifizieren und gemeinsam Wege zu finden, diese Schritt für Schritt aus dem Weg zu räumen.

Zielgruppe

Die Maßnahme richtet sich an den Personenkreis geflüchteter oder zugewanderter Menschen, die sich im Rechtskreis des SGB II (JobCenter) befinden.

Ziele

  • Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt in Deutschland
  • Beseitigung von Hindernissen, die einer Arbeitsaufnahme im Wege stehen
  •  Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung
  • Festigung des Arbeitsverhältnisses

Kosten

Für die Teilnehmenden ist die Maßnahme kostenlos.

Lehrgänge für das 1. Halbjahr 2023

  • 09.01.2023
  • 06.02.2023
  • 06.03.2023
  • 11.04.2023
  • 08.05.2023
  • 05.06.2023

Laufende Zuweisung zu den Eingangsgesprächen ist möglich.