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Rotes Kreuz begrüßt drei Auszubildende, die Notfallsanitäter werden wollen

Jürgen Rave (rechts), Leiter Rettung beim Roten Kreuz im Kreis Borken, begrüßt die drei neuen Notfallsanitäter-Auszubildenden (von links): Elias Abou-Alfe, David Bublitz und Malte Große Ahlert.

300 Bewerbungen für dreijährige Ausbildung

Kreis Borken. Das Rote Kreuz im Kreis Borken hat drei junge Menschen eingestellt, die zu Notfallsanitätern ausgebildet werden. Damit unterstreicht die Hilfsorganisation ihren hohen Ausbildungsstandard, verbunden mit ausgezeichneter Qualität. Das Rote Kreuz betreibt im Kreis Borken vier Rettungswachen in Gescher, Vreden, Südlohn und Isselburg. Verantwortlich für den Rettungsdienst in der Region ist die Kreisbehörde Borken.  Jürgen Rave, Leiter Rettungsienst, beim Roten Kreuz im Kreis Borken, sowie Praxisanleiter Ortwin Dördelmann begrüßten das neue Azubi-Trio im Rotkreuz-Zentrum in Borken:
  • Elias Abou-Alfe (22), Stadtlohn:
    „Ich will lernen, im Einsatz Verantwortung zu übernehmen und Menschen zu helfen. Ich war bereits in der Wache in Südlohn als hauptamtlicher Rettungssanitäter im Einsatz.“
  • David Bublitz (29), Stadtlohn:
    „Ich habe schon als hauptamtlicher Rettungssanitäter in der Wache in Vreden gearbeitet und möchte jetzt den nächsten Schritt zum Notfallsanitäter gehen.“
  • Malte Große Ahlert (19), Gescher:
    „Bei mir war der Weg vorgezeichnet, im Rettungsdienst zu landen. Ich habe bereits alle Stationen beim Jugendrotkreuz in Gescher durchlaufen und großen Gefallen an der Rotkreuz-Arbeit gefunden.“
Die Drei können sich durchaus als Auserwählte fühlen – auch wenn eine dreijährige schwere und anspruchsvolle Ausbildung erst noch vor ihnen liegt. „Wir hatten auf die Stellenausschreibungen rund 300 Bewerbungen aus ganz Deutschland“, betont Jürgen Rave. „Der Beruf ist sehr begehrt.“ Und die Anforderungen entsprechend hoch: Alle Drei mussten sich qualifizieren und Tests bestehen, unter anderem in den Bereichen Allgemeinwissen, Rettungswesen, Sport (Geschicklichkeit, Ausdauer). Erst vor Kurzem erhielten – mit Rotkreuz-Beteiligung – die ersten im Kreis Borken staatlich ausgebildeten Notfallsanitäter ihre Zeugnisse. Sie wurden in der Feuerwehr- und Rettungsakademie Bocholt theoretisch ausgebildet; die Praxisanleitung erfolgt in den Rettungswachen. Nach Rotkreuz-Infos werden 17 neue Auszubildende den aktuellen Jahrgang bilden – unter ihnen das Rotkreuz-Trio. Grundlage der neuen Ausbildung ist eine Gesetzesänderung von 2013, die den Einsatz von Notfallsanitätern vorschreibt. 
Hintergrund
Der Rettungsdienst teilt sich in drei Qualifikationsstufen auf. Sie können an der Rettungsdienstschule – der Berufsfachschule – beim Roten Kreuz im Kreis Borken, Röntgenstraße 6 in Borken, in Vollzeit- oder teilweise auch in Abendschulform erwerben werden:
  • Notfallsanitäter haben eine dreijährige Berufsausbildung durchlaufen und werden als Transportführer auf dem Rettungstransportwagen (RTW) oder als Fahrer von Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF) eingesetzt. Die Ausbildung besteht aus Berufsschulunterricht und Praxiseinsätzen auf einer Lehrrettungswache. Aufgrund ihrer Ausbildung sollen sie eigenverantwortlich, team- und patientenorientiert notfallmedizinische Versorgungen von Erkrankten und Verletzten durchführen und gegebenenfalls den Transport durchführen. Ferner sind sie in der Lage dem Notarzt zu assistieren. Die Regelung über den Einsatz der Kräfte ist im Rettungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen und im Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters (NotSanG) verbindlich beschrieben.
  • Rettungsassistenten haben eine zweijährige Berufsausbildung und werden als Transportführer auf dem RTW oder als Fahrer von Notarzteinsatzfahrzeugen eingesetzt. Aufgrund ihrer Ausbildung können sie unter definierten Umständen auch bestimmte ärztliche Maßnahmen im Rahmen der Notkompetenz verantwortlich durchführen. Die Regelung über den Einsatz der Kräfte ist im Rettungsgesetz des Landes NRW und im Rettungsassistentengesetz verbindlich beschrieben.
  • Rettungssanitäter kommen im Rettungsdienst zum Einsatz beim qualifizierten Krankentransport als Transportführer auf einem Krankentransportwagen und in der Notfallrettung als Teil der Besatzung eines Rettungswagens, Notarztwagens oder Notarzteinsatzfahrzeuges. Geregelt ist die Ausbildung zum Rettungssanitäter durch die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäter und Rettungshelfer (RettAPO NRW) des Landes NRW in der Fassung vom 4. Dezember 2017. Die Ausbildung umfasst 520 Stunden und gliedert sich in vier Teile.
  • Rettungshelfer verfügen über eine Gesamtausbildung von 160 Stunden und werden als Fahrer von Krankentransportwagen (KTW) eingesetzt. Sie assistieren dem Rettungssanitäter.